DE: Autoregistrierung in Montenegro

Wie Ausländer ihr Fahrzeug anmelden und was beim Import aus Deutschland zu beachten ist

Viele Ausländer, die nach Montenegro ziehen oder dort längere Zeit leben möchten, stehen früher oder später vor einer ganz praktischen Frage:

Kann ich mein Auto aus Deutschland mitbringen und wie funktioniert die Anmeldung in Montenegro?

Grundsätzlich ist das möglich. Der Prozess ist jedoch deutlich komplexer, als viele zunächst erwarten. Denn auch wenn Sie bereits Eigentümer des Fahrzeugs sind, wird der Import rechtlich als vollständiger Warenimport behandelt, inklusive Zollverfahren, Steuern und technischer Prüfungen.

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie der Import und die Registrierung eines Fahrzeugs in Montenegro ablaufen und worauf ausländische Fahrzeughalter besonders achten sollten.

Kann ein Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis ein Auto registrieren?

Eine zentrale Voraussetzung für die Fahrzeugregistrierung in Montenegro ist der Aufenthaltsstatus.

Ein Ausländer ohne gültige befristete Aufenthaltserlaubnis kann kein Fahrzeug auf seinen Namen registrieren. Die Registrierung ist rechtlich an den Residentenstatus gekoppelt und wird über das Innenministerium (MUP) mit dem Meldesystem verknüpft.

Touristen ohne Aufenthaltserlaubnis können:

  • ein Fahrzeug mieten,

  • mit einer notariellen Vollmacht fahren (wenn der Eigentümer eine montenegrinische Person oder Gesellschaft ist),

  • oder ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen für maximal 90 Tage nutzen.

Nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug entweder ausgeführt oder ordnungsgemäß verzollt werden. Eine Verzollung ist jedoch ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in der Praxis nicht möglich.

Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Montenegro

Der Import eines Fahrzeugs nach Montenegro unterliegt einem formellen Zollverfahren. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt und auch dann, wenn das Auto bereits seit Jahren in Ihrem Besitz ist.

Umwelt- und Altersvorgaben

Seit Juli 2024 gelten strengere Umweltanforderungen:

  • Gebrauchtfahrzeuge müssen mindestens den Euro-5-Standard erfüllen

  • Neufahrzeuge müssen den Euro-6-Standard erfüllen

  • Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind, dürfen nicht importiert werden

Diese Kriterien werden im Rahmen der Homologation überprüft und sind zwingende Voraussetzung für eine spätere Zulassung.

Der gesamte Registrierungsprozess dauert in der Regel zwischen einer und zwei Wochen. Die administrativen Dokumentationskosten (ohne Steuern und Zoll) liegen bei etwa 300 Euro.

Anmeldung an der Grenze und Zollverfahren

Bei der Einreise nach Montenegro muss das Fahrzeug unmittelbar beim Zoll angemeldet werden. Dort erhalten Sie ein Begleitdokument, mit dem Sie verpflichtet sind, sich innerhalb von 24 Stunden bei einem zuständigen Zollterminal zu melden.

Am Zollterminal erfolgen unter anderem:

  • die Einleitung des Zollverfahrens

  • die technische Prüfung des Fahrzeugs

  • die Homologation, also die Bestätigung der Übereinstimmung mit den montenegrinischen Vorschriften

Erforderliche Unterlagen für den Fahrzeugimport

Für das Zollverfahren werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • ausländischer Fahrzeugschein

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)

  • EUR.1-Formular oder Rechnungserklärung (bei Fahrzeugwert bis 6.000 €), sofern das Fahrzeug in der EU hergestellt wurde

  • COC-Dokument (Certificate of Conformity) zur Bestätigung der technischen Eigenschaften

Das EUR.1-Formular ist besonders relevant, da es bei EU-Fahrzeugen eine Befreiung von der Zollzahlung ermöglicht. In diesem Fall fällt nur noch die Mehrwertsteuer an.

Welche Kosten entstehen beim Import?

Beim Import eines Fahrzeugs nach Montenegro müssen mehrere Kostenpositionen einkalkuliert werden.

Unabhängig vom Fahrzeugtyp fällt eine Mehrwertsteuer von 21 % auf den geschätzten Fahrzeugwert an.
Liegt kein EUR.1-Formular vor, wird zusätzlich ein Zollsatz von etwa 5 % erhoben.

Hinzu kommen Gebühren für:

  • den Zollspediteur, der die Zollanmeldung vorbereitet

  • technische Prüfungen und Homologation

  • Verwaltungs- und Registrierungsgebühren

Hinweis zu deutschen Exportkennzeichen

Wird das Fahrzeug mit deutschen Exportkennzeichen eingeführt, sind diese nur bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig. Danach muss sich das Fahrzeug entweder bereits im laufenden Zollverfahren befinden oder vollständig registriert sein. Eine längere Nutzung mit abgelaufenen Kennzeichen ist nicht zulässig.

Fahrzeugregistrierung in Montenegro nach der Verzollung

Nach Abschluss des Zollverfahrens erhalten Sie die Einheitliche Zolldeklaration (JCI). Dieses Dokument bestätigt, dass alle Steuern und Abgaben bezahlt wurden und ist Voraussetzung für die Registrierung des Fahrzeugs in Montenegro.

Weitere Schritte zur Zulassung

Falls die Homologation nicht bereits während des Zollverfahrens erfolgt ist, kann sie bei autorisierten Prüfstellen nachgeholt werden. Das zuständige Ministerium führt ein offizielles Verzeichnis dieser Stellen.

Anschließend ist eine technische Hauptuntersuchung bei einer autorisierten Prüfstelle erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Die technische Hauptuntersuchung ist in Montenegro keine Formalität, sondern eine verpflichtende und streng kontrollierte Prüfung. In der Regel erfolgt sie jährlich. Bei älteren Fahrzeugen oder gewerblich genutzten Fahrzeugen kann sie halbjährlich vorgeschrieben sein. Geprüft werden unter anderem: Bremsanlage, Lenkung, Reifen, Beleuchtung und Abgaswerte. Das Fahren ohne gültige technische Untersuchung oder mit abgelaufener Registrierung kann mit Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Darauf aufbauend wird eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, entweder direkt vor Ort oder bei einer Versicherungsgesellschaft. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist seit 2012 gesetzlich verpflichtend. Ohne gültige Versicherung akzeptiert das Innenministerium keine Zulassungsunterlagen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt zwischen 550.000 und 750.000 Euro. Wer mit ausländischen Kennzeichen einreist, benötigt eine sogenannte „Green Card“. Liegt diese nicht vor, muss an der Grenze eine Kurzzeitversicherung abgeschlossen werden, die mindestens 15 Tage gültig ist.

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Anmeldung beim Innenministerium (MUP)

Mit allen Unterlagen erfolgt die eigentliche Zulassung beim Innenministerium (MUP) in der Gemeinde, in der Ihr Aufenthalt registriert ist.

Einzureichen sind unter anderem:

  • Einheitliche Zolldeklaration (JCI)

  • Original-Fahrzeugschein

  • Prüfbericht der technischen Untersuchung

  • Versicherungspolice

  • gültige Aufenthaltserlaubnis

  • Zahlungsnachweise für Verwaltungsgebühren

RP-Kennzeichen für ausländische Fahrzeughalter

Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis erhalten sogenannte RP-Kennzeichen. Diese gelten nur für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis und müssen jährlich verlängert werden. Die Gültigkeit der Fahrzeugzulassung ist damit direkt an den Aufenthaltsstatus gekoppelt.

Kauf eines Fahrzeugs in Montenegro (bereits zugelassen)

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, das bereits in Montenegro zugelassen ist, entfällt das Zollverfahren. Dennoch sind einige formale Schritte erforderlich.

Der Kauf erfolgt auf Grundlage eines notariell beglaubigten Kaufvertrags. Ist einer der Beteiligten kein montenegrinischer Staatsbürger, kann ein gerichtlich beeidigter Übersetzer erforderlich sein.

Zusätzlich fällt eine Übertragungssteuer in Höhe von 5 % an. Diese wird auf Basis des von der Steuerbehörde festgelegten Katalogwerts berechnet – nicht auf Grundlage des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises.

Erst nach Zahlung dieser Steuer kann das Fahrzeug beim zuständigen MUP umgeschrieben und auf den neuen Eigentümer registriert werden.

Fazit: Autoregistrierung in Montenegro erfordert gute Vorbereitung

Der Import und die Registrierung eines Fahrzeugs in Montenegro sind gut machbar, erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Umweltstandards, Zollformalitäten und administrative Schritte greifen ineinander und sollten frühzeitig eingeplant werden.

Wer die Abläufe kennt und die notwendigen Unterlagen vollständig vorbereitet, vermeidet Verzögerungen und unnötige Zusatzkosten.

Beratung zur Fahrzeugregistrierung in Montenegro

Gerade für ausländische Fahrzeughalter kann der Import- und Registrierungsprozess schnell unübersichtlich werden. Unterschiedliche Vorschriften, Fristen und technische Anforderungen machen eine strukturierte Herangehensweise entscheidend.

Montenegro Consulting unterstützt Sie bei:

  • der Einordnung der geltenden Import- und Zulassungsvorschriften

  • der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen

  • sowie der Abstimmung mit Zoll- und Verwaltungsbehörden

Eine frühzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und den Registrierungsprozess effizient zu gestalten.

Kontaktieren Sie unser Büro in Podgorica:

Ihre Kontaktperson:

Frau Bojana Minic

Geschäftsführerin

Montenegro Office

E-mail: info@rufil.me

Phone: +38267555715

Web: www.montenegroconsulting.com

*Disclaimer

Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Verwaltungsberatung.
Anforderungen und Verfahren können sich ändern und hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

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