DE: Digitale Unternehmensgründung in Montenegro ab 2026

Was sich ändert und was gleich bleibt

Montenegro hat in den vergangenen Jahren gezielt an der Modernisierung seiner Verwaltungsprozesse gearbeitet. Vor dem Hintergrund des angestrebten EU-Beitritts wurde ein umfassender digitaler Reformprozess angestoßen, der ab 2026 auch die Unternehmensgründung betrifft.

Künftig sollen Firmengründungen, Änderungen an bestehenden Unternehmen sowie die Liquidation von Gesellschaften vollständig über ein zentrales Online-System der Steuerbehörde abgewickelt werden. Das neue System ist vergleichbar mit einem digitalen E-Firm-Portal und soll Abläufe vereinfachen, beschleunigen und transparenter machen.

Wichtig ist dabei: Trotz der technischen Umstellung bleiben die grundlegenden Schritte der Firmengründung in Montenegro weiterhin bestehen. Die Digitalisierung ändert vor allem das Wie, nicht das Was.

Dieser Artikel erklärt, was sich durch die digitale Unternehmensgründung ab 2026 konkret ändert, welche rechtlichen Anpassungen bereits beschlossen wurden und vor allem: worauf ausländische Gründer besonders achten sollten.

Warum Montenegro für ausländische Gründer attraktiv ist

Montenegro ist für internationale Unternehmer seit Jahren attraktiv. Gründe dafür sind unter anderem eine vergleichsweise klare Unternehmensstruktur, moderate laufende Kosten und die Möglichkeit, eine unternehmerische Tätigkeit mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zu verbinden.

Besonders häufig entscheiden sich ausländische Gründer für die Gründung einer DOO (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die funktional mit einer deutschen GmbH vergleichbar ist. In vielen Fällen übernimmt der Firmengründer selbst die Rolle des Geschäftsführers (Executive Director), was eine enge Verbindung zwischen unternehmerischer Tätigkeit und Aufenthaltsstatus schafft.

Grundlagen der Firmengründung in Montenegro

Die Firmengründung in Montenegro folgt grundsätzlich einem klaren Ablauf. Dazu gehören die Wahl der Rechtsform, die Benennung eines Geschäftsführers, die Eintragung ins Handelsregister sowie die Anmeldung bei den zuständigen Steuer- und Sozialbehörden.

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital ist niedrig. In der Praxis rückt jedoch zunehmend ein anderer Aspekt in den Fokus: die tatsächliche Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit. Genau hier setzen die jüngsten Reformen und Prüfungen verstärkt an.

Digitale Firmengründung in Montenegro ab 2026

Ab 2026 soll die Unternehmensgründung vollständig digital über ein zentrales Online-System der Steuerbehörde erfolgen. Über dieses Portal werden künftig nicht nur Neugründungen abgewickelt, sondern auch Änderungen an bestehenden Unternehmen sowie die Liquidation von Gesellschaften.

Für Gründer bedeutet das vor allem kürzere Wege, weniger Papierdokumente und eine effizientere Abwicklung administrativer Schritte. Gleichzeitig werden Unternehmensdaten für die Behörden besser nachvollziehbar und systematisch erfasst.

Entscheidend ist jedoch: Die Digitalisierung ersetzt keine inhaltlichen Anforderungen. Rechtsform, Geschäftsführertätigkeit, Geschäftszweck und ordnungsgemäße Anmeldungen behalten weiterhin ihre rechtliche Bedeutung. Die Umstellung betrifft vor allem die technische Umsetzung und nicht die rechtliche Verantwortung.

Neue Regeln im Gesellschafts- und Ausländerrecht

Im Zuge der digitalen Reformen wurden auch gesetzliche Änderungen vorgenommen. Das neue Gesetz über Handelsgesellschaften präzisiert unter anderem formale Anforderungen an Gesellschaftsdokumente sowie interne Unternehmensstrukturen. Ziel ist es, Unternehmensdaten besser zu standardisieren und digital verarbeitbar zu machen.

Parallel dazu wurden Änderungen im Ausländerrecht verabschiedet, die insbesondere ausländische Geschäftsführer und Gesellschafter betreffen. Im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit und Aufenthaltserlaubnissen legen die Behörden zunehmend Wert auf eine klare Rollenverteilung, eine nachvollziehbare Geschäftsstruktur und eine tatsächlich ausgeübte wirtschaftliche Aktivität.

Diese Entwicklungen machen deutlich: Die Firmengründung in Montenegro wird nicht komplizierter, aber strukturierter. Wer gut vorbereitet ist, profitiert von den digitalen Abläufen. Unklare oder rein formale Konstruktionen führen dagegen schneller zu Rückfragen.

Rolle des Geschäftsführers in Montenegro

Gerade bei ausländischen Firmengründungen steht die Rolle des Geschäftsführers im Mittelpunkt. Die Position ist nicht rein formaler Natur, sondern mit konkreten Pflichten verbunden.

Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der Gesellschaft, die korrekte Anmeldung bei Steuer- und Sozialbehörden sowie die Einhaltung laufender Verpflichtungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis prüfen die Behörden, ob die Geschäftsführertätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und wirtschaftlich nachvollziehbar ist.

Häufige Fehler bei der Firmengründung

In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Problemfelder. Dazu gehören Firmengründungen, die ausschließlich zum Zweck der Aufenthaltserlaubnis erfolgen, unrealistische Geschäftsmodelle, falsche Annahmen zu laufenden Abgaben oder eine fehlende Betreuung nach der eigentlichen Gründung.

Solche Versäumnisse können sich später auswirken z.B. bei Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis oder bei behördlichen Prüfungen.

Aktualisierung von Unternehmensdokumenten

Mit der vollständigen Inbetriebnahme des digitalen E-Portals wird zudem erwartet, dass bestehende Unternehmen ihre Dokumentation aktualisieren müssen. Dieses Thema gewinnt insbesondere für bereits gegründete Gesellschaften an Bedeutung und wird künftig gesondert zu betrachten sein.

Fazit: Firmengründung in Montenegro ab 2026

Montenegro bleibt ein attraktiver Standort für internationale Gründer. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass Firmengründungen zunehmend auf Substanz, Transparenz und ordnungsgemäße Umsetzung geprüft werden.

Wer die digitale Unternehmensgründung ab 2026 richtig nutzen möchte, sollte die technischen Neuerungen mit einer sauberen rechtlichen und organisatorischen Vorbereitung verbinden.

Beratung zur Firmengründung in Montenegro

Eine Firmengründung in Montenegro ist kein rein formaler Prozess. Rechtsform, Geschäftsführertätigkeit, Aufenthaltsstatus und laufende Verpflichtungen müssen von Beginn an aufeinander abgestimmt sein.

Montenegro Consulting begleitet internationale Unternehmer strukturiert und praxisnah – von der Firmengründung über die Vorbereitung der Geschäftsführertätigkeit bis hin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und der laufenden Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Eine frühzeitige individuelle Beratung schafft Planungssicherheit, vermeidet Verzögerungen und sorgt dafür, dass unternehmerische Entscheidungen in Montenegro auf einer soliden Grundlage getroffen werden.

Kontaktieren Sie unser Büro in Podgorica:

Ihre Kontaktperson:

Frau Bojana Minic

Geschäftsführerin

Montenegro Office

E-mail: info@rufil.me

Phone: +38267555715

Web: www.montenegroconsulting.com

*Disclaimer:

Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Rechtliche und behördliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

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